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48 Monate

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Monatliche Raten CHF

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Der genaue Zinssatz & die Höhe der Ratenabsicherung hängt von der Bonität & den Angaben ab, die uns zur Verfügung stehen.

Voraussetzungen für Privatkredit

Mindestalter 18 Jahre

Wohnsitz in der Schweiz

Finanzielle Tragbarkeit des Kredits

Regelmässiges Einkommen

Ungekündigtes Arbeitsverhältnis

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-Kopie ID-Karte

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Die tiefsten Zinsen

Alles bleibt Geheim

Kreditabsicherung bei Arbeitslosigkeit

Tiefe Rate dank flexiblen Laufzeiten bis zu 120 Monaten

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35.2 Mio 

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Als unabhängige Kreditvermittler finden wir im Zinsvergleich den besten Zinssatz für Deinen Privatkredit, um die besten Konditionen zu gewährleisten. Dank langjähriger Erfahrung beraten wir Dich in allen Kreditangelegenheiten & stehen bei Fragen jederzeit zur Verfügung.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

  • Warum bei uns Kredit beantragen?
    Wir können helfen, wo Hausbanken bereits ablehnen. Durch unsere langjährige Erfahrung und Partnerschaft mit den namhaftesten Schweizer Banken, finden wir für Dich auch in schwierigen Fällen eine Lösung.
  • Was sind die Voraussetzungen?
    -Zwischen 18 und 68 Jahre alt -Schweizer Staatsbürgerschaft oder Ausländerausweis C oder B -Regelmäßiges Einkommen aus festen, unbefristeten und ungekündigtem Arbeitsverhältnis (nicht in der Probezeit) -Wohnhaft seit mindestens 6 Monaten in der Schweiz
  • Welche Kosten entstehen durch die Bearbeitung?
    Die Kreditanfrage und Bearbeitung sind bei uns frei von Gebühren und Kosten.
  • Muss ich angeben, wofür ich den Kredit verwenden möchte?
    Nein, das ist bei der Vergabe von Privatkrediten nicht notwendig.
  • Was tun bei laufenden Betreibungen und Pfändungen?
    Mit aktiven Betreibungen und Pfändungen werden Anträge in der Schweiz meistens abgelehnt, aber eine Kreditvergabe ist nicht ganz ausgeschlossen. Wie bei jedem Kreditantrag, wird die Kreditvergabe gemäss dem Konsumkreditgesetz einzeln überprüft. Liegen Betreibungen vor, analysiert der Kreditanbieter unterschiedliche Kriterien wie z.B. die Anzahl und Höhe der Betreibungen, dein Zahlungsverhalten, ob Lohnpfändungen vorliegen und die Betreibungen abgeschlossen oder noch aktiv sind etc. In jedem Fall wirken Betreibungen und Pfändungen sich negativ auf die Bonität, auf die Wahrscheinlichkeit einer Kreditvergabe sowie auf die angebotenen Konditionen aus.
  • Wie hoch sollte das Einkommen sein?
    Das regelmäßige Einkommen in der Schweiz muss mindestens 2500 CHF Netto betragen.
  • Wann erfolgt die Auszahlung?
    Die Auszahlung erfolgt nachdem die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen abgelaufen ist. Entscheidend ist hier das Vertragsdatum. Bei Verträgen über 80'000 CHF fällt die gesetzliche Wartefrist weg und der Kredit kann direkt ausbezahlt werden.
  • Können Selbstständige einen Kredit beantragen?
    Privatkredite sind für Selbstständige in der Schweiz möglich, die Banken sind allerdings hier vorsichtig. Als Selbstständige gelten Personen mit Einzelfirma und auch Gesellschafter/innen einer GmbH oder AG. Und das auch, wenn diese einen Arbeitsvertrag haben und monatlich Lohn bekommen. Grundsätzlich muss die Firma seit mindestens 2 Jahren aktiv sein, bevor Banken Kredite gewähren. Folgende Dokumente sind erforderlich: - Bei Einzelfirma die letzte definitive, detaillierte private Steuerveranlagung vom Steueramt - Bei GmbH oder AG die letzten 3 Lohnabrechnungen und die dazugehörigen Kontoauszüge
  • Kann ich anstelle der festgelegten monatlichen Raten höhere Rückzahlungen tätigen?
    Es ist jederzeit gebührenfrei möglich, anstelle der festgelegten Raten höhere Beträge einzuzahlen, um so die restlichen Kosten vorzeitig zu begleichen. Die Kreditzinsen werden dabei angepasst. Eine Ablösung kann kleine Gebühren bei der Schlussabrechnung, je nach Bank bis zu 200 Franken nach sich ziehen.
  • Wie berechne ich den maximalen Höchstbetrag?
    Die Formel für die Berechnung des Höchstbetrags besagt, dass man in der Lage sein sollte, den Kredit innerhalb von 36 Monaten zurückzuzahlen. Auch dann wenn eine längere Laufzeit vereinbart worden ist. Durch die Differenz von Einnahmen und Ausgaben, wird der monatliche Freibetrag berechnet, der für die Rückzahlung des Kredits zur Verfügung steht. Diesen Freibetrag multipliziert mit 36 Monaten ergibt den maximalen Kreditbetrag. Maximaler Kreditbetrag = Frei verfügbares monatliches Budget x 36.
  • Das Credit Score-System, worum handelt es sich hierbei ?
    Die Bewertung ist vergleichbar mit der Kundenqualität. Für die Bewertung wird die Bank Dein Zahlungsverhalten in Bezug auf Kredit, Fahrzeugleasing, aber auch Kreditkarten überprüfen. Sie analysiert die Zahlung der Rechnungen, z.B. mit Hilfe von verschiedenen Datenbanken. Sie zählt auch die Anzahl der bisherigen Ablehnungen, die in der Kreditzentrale erfasst sind, weshalb es wichtig ist, den Antrag direkt an die für Dich am besten geeignete Bank zu richten.
  • Was ist, wenn ich arbeitslos oder arbeitsunfähig werde?
    Mit einer Versicherung kann man sich gegen Zahlungsunfähigkeit bei Arbeitsunfähig- oder Arbeitslosigkeit versichern. Die Versicherung übernimmt dann die anfallenden monatlichen Schulden.
  • Hat mein Alter Einfluss auf die Kreditvergabe?
    Ja, das Alter beeinflusst die Bonität. Bis zum 24. Lebensjahr wird der Kunde als jung betrachtet und die Kreditgewährung ist schwieriger. Die Vergabe ist für junge Arbeitnehmer strenger, um sie vor dem Risiko der Überschuldung zu schützen. Mit einer guten Vorbereitung ist eine Kreditvergabe aber dennoch möglich. Das Alter ist auch ein Grund für die systematische Ablehnung in der Schweiz für jüngere unter 18 Jahren und für Leute, die das Rentenalter erreicht haben. Ausnahmen können in einigen Fällen bis zu 70 Jahren gemacht werden.
  • Kann ich die Zinsen von der Steuer abziehen?
    Ja das ist möglich, die Bank erstellt jährlich eine Zinsbescheinigung, die bei der Steuererklärung beigelegt werden kann.

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Antwortzeit: weniger als 12h

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Beispiel einer Berechnung: Darlehen CHF 10'000. Bei einem effektiven Jahreszinssatz zwischen 4.9 % und 10,9 % und einer Laufzeit von 12 Monaten ergeben sich Zinsen von insgesamt CHF 225 bis CHF 460.

Die Kreditvergabe ist verboten, wenn sie zu einer Überschuldung des Verbrauchers führt. (Art. 3 UWG)